Ich bin schon oft gefragt worden, was denn an Amtlichem zu erledigen ist, wenn man ein Flugzeug baut. Für die französische Zulassung in der "Experimentalklasse", - dort "FoxPapa" genannt nach den ersten beiden Buchstaben der Kennzeichnung, - ist der Aufwand gut überschaubar. Welche Behördenvorgänge waren nötig, bis meine P130 das erste mal in die Luft durfte? Demande de CNRA Antrag auf ein Certificat de Navigabilité Restraint d'Aéronef (Eingeschränktes Lufttauglichkeitszeugnis) Dossier Technique Vordruck 4 Seiten technische Daten zum Flugzeug Dossier Juridique Registrierung des Flugzeugs (F-Pxxx) (Wunschkennzeichen möglich, wenn es noch frei ist.) 1ère Visite Rohbauabnahme, bevor die Bespannung aufgebracht wird. 2ème Visite Endabnahme, wenn das Flugzeug startfertig gemeldet wird. Licence de Station d'Aéronef (LSA) Bestätigung durch eine dafür zugelassene Werkstatt, dass die eingebaute Radioelektrik störungsfrei arbeitet. Autorisation Provisoire de Vol Die Freigabe für die Erprobungsflüge. (Man muß dafür einen französischen Flughafen als Basis haben.) Es folgen die wichtigsten Formulare: Demande CNRA: Antwort der Behörde: Es folgen die 4 Seiten des Dossier Technique: |
CNRA = Certificat de Navigabilité Restraint d'Aéronef (Eingeschränktes Lufttauglichkeitszeugnis) Es folgt die ausführliche Regelung für CNRA-Anerkennung im Originaltext mit meiner, - das heißt nicht amtlich anerkannter, - Übersetzung. Gültig ist nur der französische Text. Zunächst die Bewertung der neuen Regelungen durch die RSA, der französischen Amateur-Flugzeugbauer-Gemeinschaft. Dann folgt der amtliche Text. |