Ich bin schon oft gefragt worden, was denn an Amtlichem zu erledigen ist, wenn man ein Flugzeug baut. Für die französische Zulassung in der "Experimentalklasse", - dort "FoxPapa" genannt nach den ersten beiden Buchstaben der Kennzeichnung, - ist der Aufwand gut überschaubar.


Welche Behördenvorgänge waren nötig, bis meine P130 das erste mal in die Luft durfte?


Demande de CNRA         Antrag auf ein Certificat de Navigabilité Restraint d'Aéronef (Eingeschränktes Lufttauglichkeitszeugnis)


Dossier Technique        Vordruck 4 Seiten technische Daten zum Flugzeug


Dossier Juridique         Registrierung des Flugzeugs (F-Pxxx) (Wunschkennzeichen möglich, wenn es noch frei ist.)


1ère Visite                    Rohbauabnahme, bevor die Bespannung aufgebracht wird.


2ème Visite                  Endabnahme, wenn das Flugzeug startfertig gemeldet wird.


Licence de Station d'Aéronef (LSA)        Bestätigung durch eine dafür zugelassene Werkstatt, dass die eingebaute Radioelektrik störungsfrei arbeitet.


Autorisation Provisoire de Vol          Die Freigabe für die Erprobungsflüge. (Man muß dafür einen französischen Flughafen als Basis haben.)





Es folgen die wichtigsten Formulare:








Demande CNRA:




Antwort der Behörde:




Es folgen die 4 Seiten des Dossier Technique:
















CNRA = Certificat de Navigabilité Restraint d'Aéronef (Eingeschränktes Lufttauglichkeitszeugnis)

Es folgt die ausführliche Regelung für CNRA-Anerkennung im Originaltext mit meiner, - das heißt nicht amtlich anerkannter, - Übersetzung. Gültig ist nur der französische Text.
Zunächst die Bewertung der neuen Regelungen durch die RSA, der französischen Amateur-Flugzeugbauer-Gemeinschaft.
Dann folgt der amtliche Text.